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📖Welche Maßnahme ist besser: Vorbereitungskurs mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang?
Was ist ein Defizitbescheid in der Pflege ?
Der Mangel an qualifizierten Fachkräften im deutschen Gesundheitswesen führt dazu, dass verstärkt Pflegepersonal aus dem Ausland angeworben wird. Dabei stellt sich die Frage, ob deren Qualifikationen den deutschen Standards entsprechen. Diese Überprüfung ist nicht nur für Arbeitgeber wichtig, sondern auch entscheidend für die Qualität der Patientenversorgung.
Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang der sogenannte Defizitbescheid, auch als Feststellungsbescheid bekannt. Dieses Dokument bewertet die ausländischen Abschlüsse und vergleicht sie mit den deutschen Ausbildungsstandards, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung erfolgen kann.
Kurzüberblick
- Der Defizitbescheid überprüft und bewertet die Qualifikation ausländischer Pflegekräfte und legt fest, welche Voraussetzungen für die volle Anerkennung ihres Abschlusses erfüllt werden müssen.
- Ziel ist es, die Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung sicherzustellen.
- Die Ausstellung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, darunter Ausbildungsnachweise und Berufserfahrung.
- Das Ergebnis kann eine vollständige Anerkennung, eine teilweise Anerkennung mit erforderlichen Anpassungen oder eine Ablehnung sein.
- Zuständig für die Antragstellung sind die jeweiligen Anerkennungsstellen der Bundesländer.

Bedeutung des Defizitbescheids für ausländische Pflegekräfte
Pflegeberufe in Deutschland unterliegen bestimmten Zulassungsvoraussetzungen. Das bedeutet, dass Personen mit einer Pflegeausbildung aus dem Ausland ihre Qualifikation offiziell anerkennen lassen müssen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Der Defizitbescheid bildet die Grundlage für dieses Verfahren.
Dieses Dokument ist insbesondere für angeworbene Pflegekräfte aus dem Ausland erforderlich – sowohl aus EU-Staaten als auch aus Drittstaaten. Für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern ist der Bescheid zudem oft eine Voraussetzung für die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausübung.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Basis umfasst das entsprechende Ausbildungsgesetz sowie das Berufsanerkennungsgesetz, das die Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen regelt. Diese Gesetze gelten bundesweit. Allerdings führt das föderale System Deutschlands dazu, dass sowohl die Antragsprozesse als auch die verantwortlichen Behörden je nach Region unterschiedlich sind.

Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?
- Antragstellung: Pflegefachkräfte beantragen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland. Dies können beispielsweise Landesämter oder Regierungspräsidien sein.
- Überprüfung: Die zuständige Behörde überprüft die eingereichten Unterlagen, wie Zeugnisse oder Diplome, und gleicht die ausländische Ausbildung mit den deutschen Ausbildungsinhalten ab.
- Resultat: Nach der Prüfung erhält die Person einen Defizitbescheid mit einem der folgenden Ergebnisse:
- Volle Anerkennung: Die Qualifikation entspricht der deutschen Ausbildung, und es wird ein Gleichwertigkeitsbescheid ausgestellt.
- Teilweise Anerkennung: Es bestehen Unterschiede zur deutschen Ausbildung. In diesem Fall ist eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich, wie ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung.
- Ablehnung: Die Qualifikation wird nicht anerkannt, da die Unterschiede zur deutschen Ausbildung zu groß sind.
Wo wird der Defizitbescheid beantragt?
Wo wird der Defizitbescheid beantragt?
Der Defizitbescheid wird von der zuständigen Anerkennungsstelle des Bundeslandes ausgestellt, in dem die Pflegekraft arbeiten möchte. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Da der Anerkennungsprozess von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, sollten sich Antragstellende frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen und Abläufe informieren.
Wie lange dauert die Ausstellung des Feststellungsbescheids?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bundesland und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In der Regel sollte mit mehreren Monaten gerechnet werden.

Was tun bei einer teilweisen Anerkennung?
Was tun bei einer teilweisen Anerkennung?
Pflegefachkräfte, deren Qualifikationen nur teilweise anerkannt wurden, haben zwei Möglichkeiten zur vollständigen Anerkennung:
Anpassungslehrgang
Dieser Lehrgang dient dazu, Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und den deutschen Standards auszugleichen. Die Inhalte können sowohl praktische als auch theoretische Komponenten umfassen. Seit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) liegt der Fokus der Landesbehörden zunehmend auf theoretischen Inhalten. Die Anzahl der zu absolvierenden Stunden variiert je nach Herkunfts- und Bundesland. Nach erfolgreichem Abschluss wird die ausländische Qualifikation in Deutschland anerkannt.
Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung bewertet, ob eine Pflegekraft die deutschen Ausbildungsstandards erfüllt. Je nach Defizitbescheid erfolgt die Prüfung entweder auf Grundlage des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) oder des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Sie besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil – eine schriftliche Prüfung ist nicht erforderlich. Der Ablauf ähnelt der Examensprüfung in der Pflege.
Ein Bestehen ermöglicht die Berufsausübung als Pflegefachkraft oder Gesundheits- und Krankenpfleger:in in Deutschland. Allerdings gibt es je nach Bundesland Unterschiede in den Anforderungen und Zuständigkeiten. Wichtig: Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Es wird daher empfohlen, einen gezielten Vorbereitungskurs zu besuchen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Pflegekräfte ihre Berufsurkunde. Diese ist bundesweit gültig und unterscheidet sich nicht von der regulären Examensurkunde.

Unterschied zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung
Unterschied zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung
Beide Wege führen zur Anerkennung der Qualifikation, unterscheiden sich jedoch in ihrer Herangehensweise:
-
Anpassungslehrgang
- Ziel: Behebung festgestellter Unterschiede zwischen ausländischer und deutscher Ausbildung.
- Form: Kombination aus theoretischem Unterricht und praktischer Erfahrung, meist über einen längeren Zeitraum.
-
Kenntnisprüfung
- Ziel: Überprüfung, ob die Pflegekraft die erforderlichen Fachkenntnisse für die Berufsausübung in Deutschland besitzt.
- Form: Eine Prüfung mit praktischen und mündlichen Anteilen, die an einem festen Termin abgelegt wird.
Kurz gesagt: Der Anpassungslehrgang gleicht Defizite aus, während die Kenntnisprüfung eine abschließende Bewertung der vorhandenen Kenntnisse darstellt.

Welche Maßnahme ist besser: Vorbereitungskurs mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang?
Der Anpassungslehrgang variiert in seiner Dauer, was die Planung für Gesundheitseinrichtungen erschwert. Obwohl er theoretische Inhalte abdeckt, fehlt häufig die praktische Anwendung, sodass er eher einem Praktikum ähnelt. Für die Einrichtungen gibt es zudem keine klare Struktur zur praktischen Einarbeitung. Daher ist dieser Lehrgang besonders für Pflegekräfte mit umfangreicher Berufserfahrung geeignet.
Kenntnisprüfungen, zusammen mit Vorbereitungskursen, bieten eine vergleichbare Lösung zu einer verkürzten Pflegeausbildung. Dank einer festgelegten Kursdauer lassen sich diese besser in die Planungen von Pflegefachkräften und Gesundheitseinrichtungen integrieren.
Da viele ausländische Fachkräfte bereits auf Hochschulniveau ausgebildet wurden, ist es sinnvoll, durch Vorbereitungskurse zur Kenntnisprüfung etwaige Wissenslücken zu schließen und gleichzeitig den Spracherwerb zu unterstützen. Oftmals sind mangelnde Sprachkenntnisse der Grund für Verzögerungen im Anerkennungsprozess. Daher empfiehlt es sich, auf einen Anbieter zu setzen, der neben fachlichen Kenntnissen auch Sprachqualifizierung anbietet.
Fazit
Der Defizitbescheid spielt eine zentrale Rolle im Anerkennungsprozess ausländischer Pflegekräfte in Deutschland. Er stellt sicher, dass die Qualifikationen mit den deutschen Ausbildungsstandards verglichen und bei Bedarf angepasst werden. Dieser Prozess ist entscheidend für die Qualität der Pflege und die rechtliche Zulassung zur Berufsausübung. Pflegekräfte aus dem Ausland, insbesondere aus Drittstaaten, müssen diesen Bescheid einholen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Die Entscheidung über die Anerkennung – sei es voll, teilweise oder die Ablehnung – bildet die Grundlage für weitere Schritte wie Anpassungslehrgänge oder Kenntnisprüfungen, die zur vollen Anerkennung führen können. Angesichts der regionalen Unterschiede im Anerkennungsverfahren ist es ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bundesländer zu informieren. Eine gezielte Vorbereitung, insbesondere durch Sprachkurse und Fachqualifikationen, kann den Prozess beschleunigen und die Integration der Fachkräfte in das deutsche Gesundheitssystem fördern.
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